Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Immobilien Vera Burian
burian & burian GbR, Conradstraße 1, 47574 Goch
Geschäftsführer: Vera Burian, Claus Burian
Stand 01.10.2011
Die
Maklerfirma Immobilien Vera Burian - im folgenden Makler genannt -
widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher
Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Verkäufer,
Vermieter und Verpächter - im folgenden Anbieter genannt - und
Interessenten, Käufer, Mieter oder Pächter - im folgenden Kunde genannt -
im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und
Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.
Art der Tätigkeit
Die
Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken,
Häusern, Wohnungen, Gewerbeimmobilien, Verpachtungen, Wohnungs- und
Gewerberaumvermietungen. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung
bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf
Informationen Dritter, die dem Makler erteilt wurden. Der Makler ist
bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und
wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und
Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
Eigentümerangaben
Der
Makler weist darauf hin, dass die von ihm gegebenen Objektinformationen
vom Anbieter bzw. von einem vom Anbieter beauftragten Dritten stammen
und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft worden
sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin
zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt,
übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
Weitergabeverbot
Sämtliche
Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind
ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich
untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne
ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt
werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese
Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der
Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag
ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte
Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Maklervertrag
Ein
Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren
Angeboten/Offerten des Maklers Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit
uns oder dem Anbieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des
Angebots/der Offerte - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das
Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.
Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Anbieter als auch den Kunden tätig werden.
Haftungsbegrenzung
Die
Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches
Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers
keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
Courtageanspruch
Der
Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die
Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch den Makler ein Vertrag
zustande gekommen ist, selbst wenn der Makler bei dem Vertragsabschluss
nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers zum
Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit
dem Abschluss des Vertrages fällig. Sie ist zahlbar binnen 14 Tagen
nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei
Miete statt Kauf oder Pacht statt Kauf oder Miete statt Pacht.
Die
Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen
Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts
anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten
Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde
noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die
Gebührenrechnung gemäß unsere Angaben zu Höhe der Courtage (Provision).
Bei Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die
Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.
Der
Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die
Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch den Makler der Erwerb
zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte
wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den
Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch,
wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen
Vertragspartners zustande kommt.
Die Courtage ist jeweils auch
dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen
Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und
Mehrerwerb am Objekt erfolgt.
Der Anspruch auf Courtage bleibt
bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender
Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines
Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in
seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt
wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige
Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz
verpflichtet.
Höhe der Courtage (Provision)
für die Vermittlung oder den Nachweis - sofern nicht andere Provisionssätze schriftlich vereinbart werden
- Bei Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz
3,57% des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Bei Vermietung von Wohn- und Gewerberaum
2,38 Nettokaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Bei Verpachtung von Wohn- und Gewerberaum
2,38 Monatspachtzinsen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Courtage (Provision) von 1,19 Monatskaltmieten oder Monatspachtzinsen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
- Bei Vermittlung eines Vorkaufsrechtes 1,19% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 des Kaufpreises - jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mehrwertsteuer
Die
Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen
Mehrwertsteuersatz. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer
Anpassung bei Änderung des Steuersatzes.
Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten des Maklers bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Mitteilungspflicht
Wir
sind berechtigt, bei Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist
uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf
Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden
Nebenabreden. Erfolgen Vertrags- verhandlungen und/oder
Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so sind Anbieter und Kunde
verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch über die
Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen
Verjährung
Die
Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den
Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die
Schadenseratzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den
Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Firmensitz des Maklers (47574 Goch)
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